Kosten

Privatversicherte, Beihilfeberechtigte

Als Privatversicherter greifen Sie nicht auf eine allgemeine Regelung zurück, wie die Kostenübernahme in Ihrem Fall aussieht, ist in Ihrem individuellen Versicherungsvertrag festgehalten. Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin bin ich im Arzt- bzw. Psychotherapeutenregister (gemäss §4 der Ärztezulassung) eingetragen, sodass ich auch Sie als Privatversicherten oder auch Beihilfeberechtigten behandeln und über die entsprechenden Stellen abrechnen kann.

Selbstzahler

Selbstverständlich haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, das Therapieangebot als Selbstzahler/in in Anspruch zu nehmen.
Auf die Art kann Ihre Psychotherapie Ihr ‚Privatvergnügen’ bleiben.

Ausserdem können Sie sich die langen Wartezeiten und den bürokratischen Aufwand durch die Krankenkassen sparen.

Gesetzlich Kranken­versicherte: Das Kosten­erstattungs­verfahren

Regelmässig werden in Deutschland sogenannte ‚Bedarfsplanungen‘ mit der Anpassung der Anzahl entsprechender Kassensitze durchgeführt, was allerdings trotzdem nicht dazu führt, dass alle Patienten, die dringend einer Therapie bedürfen, in einem zumutbaren Zeitraum (aktuell ca. 20 Wochen Wartezeit) einen passenden Psychotherapieplatz finden. Als Patient haben Sie allerdings einen Rechtsanspruch auf einen Psychotherapie- Platz.

Da dies eine Privatpraxis ist (ich also keinen ‚Kassensitz‘ habe), habe ich bei gesetzlich Versicherten nicht grundsätzlich die Möglichkeit, mit der Kasse direkt abzurechnen. Über das sogenannte ‚Kostenerstattungsverfahren‘ können Sie dennoch in dieser Praxis eine Therapie machen. Lassen Sie sich zum konkreten Ablauf in einem persönlichen Gespräch ausführlich beraten und/ oder informieren Sie sich über folgende Links:

Ratgeber zur Kostenerstattung als pdf (ca. 240 KB)
Psychotherapeutensuche-RLP
Infos zur Kostenerstattung
Zugang zu Psychotherapie